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GEMA-Abwicklung und Lizenzen
Die GEMA hat bisher, wenn dies der Einzellizenznehmer gewünscht hat, unmittelbar nach Vorliegen des Lizenzantrages die Herstellung der im Lizenzantrag aufgeführten Tonträger beim Presswerk freigegeben. Leider musste die GEMA feststellen, dass eine Anzahl von Einzellizenznehmern die Vergütungsrechnung der GEMA nicht oder zu spät bezahlen. Aus diesem Grund musste die GEMA die Verfahrensweise wie folgt ändern:
  1. Die GEMA wird Freistellungen vor der Vergütungszahlung nur noch bei den Kunden vornehmen, die bisher schon an die GEMA die Lizenzen ohne Beanstandung entrichtet haben.
  2. Bei allen anderen Einzellizenznehmern wird die GEMA die Pressungen nur dann freigeben, wenn entweder der Broker oder das Presswerk die Lizenzierung und Vergütungszahlung bei der GEMA durchführt, oder der Lizenznehmer zusammen mit dem Lizenzantrag bei der GEMA eine Vergütungsanzahlung mit ausführlichem Verwendungszweck vornimmt, die folgende Höhe je Exemplar umfasst.
Maxi-CD € 0,30
CD-LP € 0,70
MC € 0,45
LP € 0,50
Maxi-LP € 0,25
Die Zahlung erhöht sich um die Mehrwertsteuer von derzeit 7%. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Freistellung erst nach etwa zehn Tagen erfolgen kann, da für den Zahlungseingang und die Verbuchung in der Regel diese Zeit erforderlich ist. In den Fällen, in denen der Einzellizenznehmer zunächst die Rechnung der GEMA bezahlt, wird die Freigabe ebenfalls ca. zehn Tage nach erfolgter Zahlung erfolgen. Für weitere Fragen diesbezüglich wenden Sie sich bitte an die GEMA.
Die GEMA erhebt auf alle GEMA-pflichtigen Werke GEMA-Lizenzen, die an die GEMA zu entrichten sind. GEMA-pflichtig sind alle Werke, deren Autoren (Komponist, Textdichter) Mitglieder der GEMA sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um Eigen- oder Fremdkompositionen handelt. Der GEMA muss der Inhalt jeder Produktion, die das Presswerk verlässt, gemeldet werden, also auch solcher Produktionen, die kein GEMA-pflichtiges Repertoire enthalten! Wir benötigen vor Auslieferung der CDs eine Freistellung der GEMA. Ansonsten berechnen wir pro hergestelltem Tonträger 0,80 € zzgl. 7% Mwst. (0,93 €).
Sie können die GEMA-Abwicklung selbstverständlich selbst übernehmen, in diesem Fall berechnen wir keine GEMA Abwicklungspauschale. Wir benötigen dann allerdings bei Auftragserteilung eine Kopie der GEMA-Freistellung und der GEMA-Meldung.
Die unten angegebenen Lizenzen beziehen sich auf 100 % GEMA-Programm und werden Ihnen direkt von der GEMA in Rechnung gestellt. Sie sind in unserer Preisliste nur aufgeführt, um Ihnen eine genaue Kalkulation Ihrer geplanten Produktion zu ermöglichen.
Ist nur ein Teil des Programms, das Sie veröffentlichen wollen, GEMA-Programm, so werden die unten angegebenen Lizenzen anteilig berechnet. Wenn z. B. nur die Hälfte des Programms GEMA-Programm ist, wird auch nur die Hälfte der Lizenzen berechnet. Der Anteil ist abhängig von der Programmdauer. Deshalb müssen Sie auf den Meldungen die Spielzeit von jedem Titel angeben.
Sind die Autoren des Programms Ihrer Produktion keine GEMA-Mitglieder, so müssen keine Lizenzen an die GEMA abgeführt werden. Übernehmen wir die Abwicklung für Sie, so berechnen wir 30,00 € zzgl. 16 % Mwst. (34,80€) Abwicklungsgebühr.
Die GEMA unterscheidet zwischen Mindestlizenz und Lizenz. Die Mindestlizenz wird auf Promotionexemplare erhoben, die nicht verkauft werden. Die Höhe der Lizenz ist abhängig vom Verkaufspreis (ca. 10 %). Es wird jedoch auch hier die Mindestlizenz berechnet, wenn die Lizenz rechnerisch unter 0,64 € pro CD zu liegen kommt.
GEMA Lizenzen und Abwicklungspauschalen je Stück  
GEMA-Mindestlizenz Longplay € 0,60
GEMA-Mindestlizenz Maxi € 0,26
GEMA Abwicklungsgebühr € 40,00
GEMA-Lizenz Ca. 10% vom Netto-VK

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